Sie kommen zur Behandlung in eine Praxis, die nach dem Bestell- bzw. Terminprinzip arbeitet. Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch in der Regel die andernorts vielfach übliche Wartezeit erspart bleibt. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten. So kann Ihnen, wenn Sie den Termin nicht rechtzeitig absagen, die vorgesehene Zeit und Vergütung bzw. die ungenutzte Zeit gemäß § 615 BGB in Rechnung gestellt werden, es sei denn, an dem Versäumnis der Termins trifft Sie kein Verschulden.
Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt oder eingehalten wird.
Reservierte, aber nicht abgesagte Termine werden in Höhe von 50 € in Rechnung gestellt.
Ich habe das oben ausgeführte zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese Vereinbarung mit der Buchung des Termins.
Neben einer telefonischen Absage akzeptieren wir die Absage über das Dr. Flex-System (siehe dazu die Bestätigungsemail des Termins). Alternativ ebenfalls genügt eine Email an kontakt@hausarztelmshorn.de oder ein kurzer Hinweis auf dem Rezepttelefon (auch wenn die Ansage anders lautet) unter (04121 266 10 46). Die beiden letzteren Möglichkeiten sind immer ausserhalb der Urlaubszeiten möglich und können gerne genutzt werden.