Impfungen

Impfung gegen Gürtelrose

Die Gürtelrose, auch Herpes zoster genannt, ist eine Viruserkrankung, die durch das Varicella-Zoster-Virus (VZV) verursacht wird, welches dasselbe Virus ist, das Windpocken verursacht. Es kann jedoch auch Jahre oder Jahrzehnte nach einer Windpockeninfektion wieder aktiviert werden und sich als Gürtelrose manifestieren.

Checken Sie Ihren Impfstatus.

Impfung gegen Gürtelrose

Eine Impfung gegen Gürtelrose ist verfügbar und wird für Menschen ab 60 Jahren empfohlen und auch für Menschen mit erhöhtem Risiko, wie zum Beispiel für Menschen mit einer geschwächten Immunität oder bestimmte medizinische Zustände.

Die STIKO empfiehlt seit November 2025 bereits denjenigen Patienten eine Indikationsimpfung gegen Gürtelrose mit Shingrix (ein seit 2018 in der EU zugelassener Impfstoff), die
eine angeborene oder erworbene Immundefienz (erworben zum Beispiel durch eingenommene Immunsuppressiva wie MTX, Leflunomid, Biologika), bestimmte Autoimmunerkrankungen oder schweren, respektive nicht gut kontrollierten Grunderkrankungen (z.B.
Z.n. Stammzell-Transplantation, Krebserkrankungen, HIV Infektionen, Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis, CED = chronisch entzündliche Darmerkrankungen, COPD / Asthma, chronische NIereninsuffizienz, Diabetes mellitus).
Für Patienten mit zwar chronischen, aber gut eingestellten Erkrankungen (zum Beispiel Bluthochdruck, COPD / Asthma) wird eine frühere Impfung explizit nicht empfohlen.

Diese neue Impfempfehlung ist im November zwar vom Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA) formuliert worden, sodass die STIKO Empfehlung angepasst wurde, jedoch noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Somit erwarten wir die offizielle Anzeige und Inkrafttreten im Frühjahr 2026.

Update, Zitat: Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre Herpes zoster-Indikationsimpfempfehlung angepasst. Ab sofort rät sie Menschen, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, an Gürtelrose zu erkranken, sich bereits ab dem 18. Lebensjahr impfen zu lassen.

Quelle: rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2025/45_25.pdf?__blob=publicationFile&v=4

[…] Damit ersetzt die neue Impfempfehlung die bisher gültige Empfehlung für Menschen ab 50.

Für gesunde Menschen gilt weiterhin: Standardimpfung ab 60 Jahren.

Die Impfung besteht aus einer Injektion und wird in der Regel zweimal verabreicht. Es gibt zwei Impfstoffe zur Verfügung: Zoster-Impfstoff Zostavax und der Zoster- Impfstoff Shingrix. Sie sind beide sicher und wirksam und reduzieren das Risiko einer Gürtelrose-Erkrankung um etwa 70-90%.

Es ist zu beachten, dass die Impfung nicht vollständig vor einer Gürtelrose schützt und dass diejenigen, die trotzdem an Gürtelrose erkranken, immer noch antivirale Medikamente und Schmerzmedikamente erhalten können, um die Symptome zu lindern und die Heilungszeit zu verkürzen.

Die Nebenwirkungen, bzw. die möglichen Nebenwirkungen der Impfung gegen Gürtelrose sind hier beschrieben. Zusammenfassend ist diese Impfung trotz der möglichen kurzfristigen Beschwerden empfehlenswert und wird auch in den Impfempfehlungen der STIKO geführt.

Nachwievor gilt:
Man benötigt 2 Impfungen in den Oberarmmuskel mit mindestens 8 Wochen Abstand.
Eine stattgehabte Herpes-Zoster-Infektion ist kein Ausschlusskriterium. Nach Abblassen der Hauteffloreszenzen kann man impfen. In unserer Praxis haben wir jedoch eine Karenzzeit zwischen stattgehabtem Infekt und der Impfung von mindestens 6 Monaten.
Eine Auffrischungsimpfung ist nicht vorgesehen.
Es ist bekannt , dass dieser Impfstoff in ca. 10 – 15 % der Fälle eine hohe Reaktogenität
(im Sinne von Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Kopfschmerzen) besitzt, welche aber durch körperliche Schonung und ggfs. bedarfsweiser Einnahme von Schmerztabletten gut eingedämmt werden kann.

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