Hausarzt Elmshorn, Schulstrasse 50

Weiterbildungsassistent Allgemeinmedizin: Gehalt und Förderung 2026

Das Bruttogehalt eines Weiterbildungsassistenten in der Allgemeinmedizin liegt – orientiert am Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) – im Jahr 2026 zwischen rund 5.500 Euro im ersten Weiterbildungsjahr und rund 7.000 Euro ab dem sechsten Berufsjahr. In der ambulanten Phase übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung über die Förderung nach §75a SGB V einen Großteil der Personalkosten, sodass auch Hausarztpraxen ein wettbewerbsfähiges Gehalt zahlen können – häufig auf demselben Niveau wie Krankenhäuser.

Auf dieser Seite finden Sie eine vollständige Übersicht: Tabellen nach Weiterbildungsjahr, eine Brutto-Netto-Beispielrechnung, die Erklärung der §75a-Förderung und einen Vergleich zwischen Klinik und Praxis. Das Berufsbild dahinter beschreibt unser Beitrag Weiterbildungsassistent Allgemeinmedizin – Aufgaben und Karriere.

Gehaltstabelle nach Weiterbildungsjahr

Die folgenden Werte basieren auf dem Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA (Marburger Bund / Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) in der Fassung 2026. Die Werte gelten für eine Vollzeitstelle ohne zusätzliche Bereitschaftsdienste oder Sonderzahlungen.

Berufsjahr (Stufe nach TV-Ärzte/VKA)Monatliches BruttogrundgehaltJahresbrutto inkl. Sonderzahlungen
1. Jahr (Stufe 1)ca. 5.500 €ca. 67.000 €
2. Jahr (Stufe 2)ca. 5.800 €ca. 70.500 €
3. Jahr (Stufe 3)ca. 6.000 €ca. 73.500 €
4. Jahr (Stufe 4)ca. 6.400 €ca. 78.000 €
5. Jahr (Stufe 5)ca. 6.800 €ca. 83.000 €
6. Jahr und mehr (Stufe 6)ca. 7.000 €ca. 85.500 €

Hinzu kommen in der stationären Phase typischerweise Bereitschaftsdienste und Wochenend-Zuschläge, die das tatsächliche Bruttoeinkommen je nach Klinik um 500 bis 1.500 Euro pro Monat erhöhen können. In der ambulanten Phase entfallen diese Zuschläge in der Regel, da Hausarztpraxen keine Wochenend- oder Nachtdienste fahren.

Wir als Arbeitgeber können noch Fahrtgeld in Abhängigkeit zum Wohnort und ggfs. Zuschüsse zu den tatsächlichen Kosten für die Kindergartenbetreuung bieten.

Welcher Tarifvertrag gilt – und wer zahlt das in der Praxis?

Verbindlich tarifgebunden ist nur, wer an einem kommunalen Krankenhaus (TV-Ärzte/VKA) oder einem Universitätsklinikum (TV-Ärzte/TdL) angestellt ist. Hausarztpraxen sind als private Arbeitgeber nicht formal an diese Tarifverträge gebunden, orientieren sich in der Vergütung aber sehr häufig daran – „in Anlehnung an TV-Ärzte/VKA“ ist die übliche Formulierung in Stellenausschreibungen.

In der Praxis bedeutet das: Wer in der ambulanten Weiterbildungsphase wechselt, erhält in einer seriösen Hausarztpraxis dasselbe Bruttogrundgehalt wie an einem kommunalen Krankenhaus – nur ohne die zusätzlichen Bereitschaftsdienst-Vergütungen. Praxen, die deutlich darunter zahlen, sind selten konkurrenzfähig auf dem Bewerbermarkt.

Brutto-Netto: Was bleibt am Monatsende übrig?

Die folgende Beispielrechnung gilt für einen ledigen Weiterbildungsassistenten ohne Kinder, Steuerklasse I, mit gesetzlicher Krankenversicherung und ohne Kirchensteuer. Tatsächliche Werte hängen von individuellen Faktoren wie Familienstand, Krankenversicherung (gesetzlich/privat), Bundesland und Zusatzbeiträgen ab.

Brutto pro MonatLohnsteuer + SoliSozialabgaben (KV/PV/RV/AV)Netto pro Monat
5.500 €ca. 1.110 €ca. 1.150 €ca. 3.240 €
6.000 €ca. 1.290 €ca. 1.250 €ca. 3.460 €
6.500 €ca. 1.475 €ca. 1.345 €ca. 3.680 €
7.000 €ca. 1.665 €ca. 1.435 €ca. 3.900 €

Bei privater Krankenversicherung – die ab Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich ist – fällt die Belastung durch die Sozialabgaben in der Regel niedriger aus, was das Nettoeinkommen um 200 bis 400 Euro pro Monat erhöhen kann.

§75a SGB V: Die Förderung der Kassenärztlichen Vereinigung

Die meisten Hausarztpraxen könnten sich einen Weiterbildungsassistenten ohne staatliche Förderung wirtschaftlich kaum leisten – die Personalkosten würden den Praxisgewinn überproportional belasten. Genau hier setzt die Förderung nach §75a SGB V an: Die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes erstattet weiterbildenden Praxen einen monatlichen Festbetrag für jeden in Vollzeit beschäftigten Weiterbildungsassistenten in der hausärztlichen Phase.

Der Förderbetrag liegt 2026 in der hausärztlichen Phase bundesweit bei rund 5.800 bis 6.500 Euro pro Monat – in strukturschwachen oder unterversorgten Regionen können auch deutlich höhere Beträge gezahlt werden. Konkret bedeutet das: Die Praxis trägt netto nur einen Teil des Bruttogehalts selbst und kann deshalb tarifgerecht zahlen.

Für Bewerber ist diese Förderung indirekt relevant – sie erklärt, warum eine Hausarztpraxis trotz eigener wirtschaftlicher Größenordnung ein Klinik-vergleichbares Gehalt zahlen kann. Eine Praxis, die diese Förderung nicht voll nutzt oder die Konditionen intransparent kommuniziert, sollte aufmerksam geprüft werden. Ohne muss der KV gegenüber nachgewiesen werden, dass der Förderbetrag weitergereicht worden ist.

Klinik oder Praxis – wo ist das Gehalt höher?

Auf den ersten Blick liegt das Bruttogehalt in der Klinik oft höher als in der Praxis – vor allem wegen der Bereitschaftsdienst-Vergütungen. Bei genauerem Hinsehen relativiert sich dieser Unterschied:

  • Bruttogrundgehalt ist in beiden Settings tarifgleich (TV-Ärzte/VKA), in der ambulanten Phase oft ebenso.
  • Bereitschaftsdienste in der Klinik erhöhen das Bruttogehalt um durchschnittlich 500 bis 1.500 Euro pro Monat – allerdings bei höherer Belastung und unregelmäßigen Arbeitszeiten.
  • Praxis-Tätigkeit bedeutet in der Regel geregelte Arbeitszeiten, kein Wochenend-/Nachtdienst und damit eine deutlich bessere Work-Life-Balance.
  • Stunden-Effektivlohn ist in der Praxis deshalb bei realistischer Betrachtung häufig vergleichbar mit dem Effektivlohn in der Klinik – oft sogar höher.

Wer also die Brutto-Differenz allein als Entscheidungsgrundlage nimmt, übersieht die Lebensqualitäts-Komponente. Diese Abwägung sollte realistisch erfolgen – idealerweise im persönlichen Gespräch mit Kollegen, die beide Settings erlebt haben.

Welche Zusatzleistungen sind in der Weiterbildung üblich?

Über das reine Bruttogehalt hinaus gehören zu einem fairen Gesamtangebot in einer Weiterbildungspraxis typischerweise:

  • 30 Tage Jahresurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche
  • 5 bis 10 zusätzliche Fortbildungstage pro Jahr – wir empfinden dies als zu knapp bemessen: Kursprogramm „80 Stunden Psychosomatische Grundversorgung“ sowie regelmäßige Fortbildungen (ggf. Sonographiekurs, EKG-Kurs in Eigenregie – die in Summe rund 240 Stunden formaler Weiterbildung außerhalb des Arbeitsplatzes erfordern. Unsere Weiterbildungsassistenten erhalten diese Zeit pauschal zusätzlich zum üblichen Erholungsurlaub.)
  • Fahrtgeld und Zuschuss zur Kindergartenbetreuung
  • Tarifliche Anpassungen während der Laufzeit

 

Gehaltsangebot in unserer Hausarztpraxis Elmshorn

Unsere Praxis vergütet Weiterbildungsassistenten in voller Anlehnung an den TV-Ärzte/VKA und nutzt die Förderung nach §75a SGB V vollständig. Konkret bedeutet das im ersten Weiterbildungsjahr ein Bruttogehalt im Bereich von rund 5.500 Euro, das mit jeder Tarif- und Stufensteigerung mitwächst. Hinzu kommen 30 Tage Urlaub, zusätzliche Fortbildungstage sowie geregelte Arbeitszeiten ohne Wochenend- und Nachtdienste in der Praxis.

Das vollständige Konditionspaket besprechen wir gerne im persönlichen Gespräch – dort können wir auch individuelle Wünsche, etwa zu Teilzeit-Modellen oder einem späteren Einstieg, abstimmen. Mehr über unsere Praxis und das Team erfahren Sie auf der Seite Unser Team; das vollständige Berufsbild und unser Curriculum beschreibt der Hauptbeitrag Weiterbildungsassistent Allgemeinmedizin in unserer Praxis.

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Hinweis: Alle Gehaltsangaben auf dieser Seite sind Richtwerte mit Stand 2026 und basieren auf dem Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA sowie aktuellen Förderbeträgen nach §75a SGB V. Die tatsächlichen Konditionen können je nach Bundesland, Kassenärztlicher Vereinigung, individuellem Tarifstand, Krankenversicherung und Familienstand abweichen. Maßgeblich ist immer der jeweils aktuelle Tarifvertrag und das individuelle Beschäftigungsverhältnis.

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