Einführung des eRezeptes

Aktualisierung bezgl. der E-Rezeptes:

Das E-Rezept

Der bundesweite Rollout des elektronischen Rezepts hat am 1. Juli 2023 begonnen. Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung dann ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung.

Quelle: KBV

Ab dem 01.01.24 sollte das eRezept verpflichtender Standard werden und Ärzte, welche dazu (technisch) nicht in der Lage oder willens sind, mit einer Honorarstrafe belegt werden. Tatsächlich steht das Digitalgesetz am 22.02.24 auf der Tagesordnung des Bundestages. Der offizielle Stand ist hier ersichtlich: dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-digitalisierung-des-gesundheitswesens-digital-gesetz-digig/303311

Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz vielleicht doch noch auf dem letzten Meter scheitert, oder sich zumindest verzögert.

Unsere Praxis plant die Einführung des eRezeptes folgendermaßen, Zielsetzung ist ein möglichst langes Beibehalten der bewährten Strukturen:

Sie bestellen Ihre Rezepte wie gewohnt vor und diese werden vorbereitet. Sie holen dann Ihr Rezept unter Vorlage der Krankenkassenkarte zwischen (NEU!) 12 bis 12.30h in der Praxis ab. Nachdem im Quartal erstmalig Ihre Krankenkassenkarte eingelesen worden ist, kann auch ein eRezept vorbestellt werden. Allerdings erst dann.

Wir verzögern damit die in unseren Augen für Sie nachteilige Variante des eRezeptes:

Da vor der Rezeptausgabe geprüft werden muss, dass der Patient weiterhin versichert ist und wenn ja wo, erfolgt zunächst die Vorlage der Krankenkassenkarte. Erst dann kann das eRezept erstellt beziehungsweise vorbereitet werden. Sie verlieren damit die Möglichkeit der Vorbestellung (unser Rezepttelefon sowie die Online-Rezeptbestellung werden damit nutzlos) und der sofortigen Mitnahme, denn erst dann kann Ihr Arzt das eRezept elektronisch unterzeichen. Dieser Vorgang kollidiert aber mit der Sprechstunde und wird erhebliche Wartezeiten nach sich ziehen. Oder Sie finden sich nach der Vorlage der Krankenkassenkarte und Ihrer Bestellung vor Ort am Folgetag zur Abholung ein.

Kurzfassung: Vorlage der Krankenkassenkarte -> Erstellung des Rezeptes -> Freigabe durch den Arzt in der sprechstundenfreien Zeit -> Abholung z. B. des Ausdruckes

Die geschürten Hoffnungen, sich durch das eRezept Wege zu sparen oder gar eine Ganzjahresverordnug zu erhalten, sind gänzlich utopisch und weltfremd. Es wird keine Anwendung finden. In der Realität werden Abläufe behindert und verzögert.

Wir werden die verlängerte Apaptationsphase nutzen, das bestmöglichste Verfahren zu entwerfen. Fragen dazu gerne in die Kommentare.

Zu Ihrer Information: Für Privatpatienten ist das eRezept aktuell noch nicht „aktiviert“.

 

Labortermine oder Blutabnahmetermine online buchen

ImpfungGelegentlich erreicht uns die Frage beziehungsweise die Anfrage, auch Termine für eine Blutabnahme oder einen anderen Labortermin online buchen zu können.

Dies ist nicht vorgesehen und wird auch zukünftig nicht möglich sein!

Wir betrachten einen solchen Termin und insbesondere die Auswahl der entsprechenden Laborparameter als ureigene ärztliche Leistung und bitten höflich darum, vorab einen Sprechstundentermin bei den jeweiligen behandelnden Arzt zu machen. Hier planen wir dann den diagnostischen Pfad und terminieren die weitere Umsetzung.

Gleiches gilt z. B. für Impfungen außerhalb der jährlichen Auffrischimpfungen.

Sollten Sie einen Termin absagen wollen, finden Sie hier einfache und schnelle Möglichkeiten. Update: Nun auch über die Doctolibapp möglich!

Coronaimpfungen Herbst 2023

Update vom 22.10.23

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patienten!

Das RKI empfiehlt für bestimmte Patienten oder Konstellationen eine neuerliche Coronaimpfung.

Wir planen mit diesen nach den diesjährigen Grippeschutzimpfungen zu beginnen, parallele Verabreichungen führen wir nicht durch.

In unserem Newsletter und auf unserer Internetseite werden wir Sie über den Startzeitpunkt und über die Onlinebuchbarkeit informieren.

Update: Die ersten Termine werden ab Mitte November sein. Es wird ausschließlich der Impfstoff der Firma BioNTec (TM) Anwendung finden.

 

Kurzfassung zur Impfempfehlung (nur die für unsere Praxis relevante Auswahl):

Geimpft werden sollte, wer seit 12 Monaten keinen immunogenen (Impfung oder Infektion) Kontakt hatte:

  • Menschen ab 60 Jahren

oder

  • Pflegeheimbewohner
  • medizinisches Personal mit direktem Patientenkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann
  • Patienten mit erhöhtem Risiko:Übersicht zu Grundkrankheiten, die ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen können:    – Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
    – Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
    – Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
    – Adipositas
    – ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
    – Trisomie 21
    – Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
    – aktive neoplastische Krankheiten

Die vollständige Empfehlung können Sie hier nachlesen: rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Stellungnahme-COVID-19-Varianten-adaptierte-Impfstoffe.html

Bitte bringen Sie für die Impfung diesen Bogen vollständig ausgefüllt mit: Anmeldebogen Coronaimpfung (Bitte nicht vorher in der Praxis hinterlegen.)

 


Schnellcheck:

Sie sind Bestandspatient unserer Praxis. Sie hatten in den letzten 12 Monaten keine Coronaimpfung oder Corona-Infektion, Sie hatten in den letzten 4 Wochen keine andere Impfung, es besteht keine Schwangerschaft*

und Sie gehören zu einer der folgenden Patientengruppen:

1. Alter ab 60 Jahren

2. Patient mit Vorerkrankungen, welche es erhöhtes Risiko begründen (siehe oben)

3. Patient mit beruflicher Indikation oder Kontaktperson (selbstformulierter Nachweis ist gesondert mitzubringen)

Sollten die Konditionen zutreffen, buchen Sie sich bitte einen Impftermin. Sollten diese Konditionen ganz oder teilweise nicht zutreffen, besteht laut RKI keine Indikation für eine Impfung und der Impfstoff inklusive der ärztlichen Beratungsleistung fiele in den Bereich der individuellen Gesundheitsleistungen deren Kosten privat zu begleichen sind. Eine Möglichkeit, den Impfstoff für soclhe Zwecke zu beschaffen, ist uns aktuell nicht bekannt.

Zur indikationsgerechten Buchung klicken Sie bitte auf das Praxislogo:

 

Es werden fortlaufend neue Termine freigegeben, wenn sich abzeichnet, dass Bedarf bei unseren Patienten besteht.

 

Für Fragen steht Ihnen die Kommentarfunktion unterhalb dieses Beitrages zur Verfügung.

 

* Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrem Gynäkologen zur Prüfung der Impfnotwendigkeit und -unbedenklichkeit oder bitten Sie diesen um die Durchführung.

Praxenkollaps – Hausärztemangel und Probleme der ambulanten ärztlichen Versorgung

Zu Ihrer Information eine Zusammenstellung.

Praxenkollaps KBV

Aktionsseite der KBV: praxenkollaps.info

 

 

Praxenkollaps

Aktionsbündnis Praxenkollaps: praxenkollaps.de

 

Potsdamer Primärärzte

Verein für fachärztliche Primärmedizin Potsdam: primaerfachaerzte-potsdam.de

 

Ärztliche Berufspolitik

Ärztliche Berufspolitik auf Facebook: facebook.com/groups/arzt.berufspolitik

 

Insbesondere den offenen Brief der Potsdamer Primärärzte möchte ich hier als maximale Ausformulierung der Situation zitieren:

 

Offener Brief der Potsdamer Haus- und Primärärzte
„Verein für fachärztliche Primärmedizin in Potsdam e. V.“

An:
Herrn Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Frau Landesgesundheitsministerin Dr. Ursula Nonnemacher
und
Vorstände der gesetzlichen Krankenversicherungen
Sehr geehrter Herr Lauterbach,
Sehr geehrte Frau Nonnemacher,
Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Betriebskosten in unseren Praxen und dennoch ausbleibenden adäquaten Honoraranhebungen kommt es für uns niedergelassenen Primär- und Hausärzte kontinuierlich zu einem relativen Einkommensverlust – eine Entwicklung die Ihnen bekannt ist, die wir als Geringschätzung unserer Arbeit interpretieren und nicht länger hinnehmen können. Ihren Vorwurf des „Jammerns auf hohem Niveau“ sowie die mediale Verbreitung von pauschalen und schlecht recherchierten Unwahrheiten zum Jahreseinkommen von Haus- und Primärärzten weisen wir in aller Deutlichkeit zurück. Sie wissen, dass in Brandenburg über 300 und bundesweit über 5000 Primär- und Hausarztsitze unbesetzt sind, da sich keine Nachfolger mehr finden – Tendenz steigend. Ursache sind einzig die schlechten Rahmenbedingungen für unsere Arbeit, die auch Sie zu verantworten haben. Ebenso ist Ihnen bekannt, dass die uns aufgezwungene, aber für Ärzte größtenteils nutzlose und in vielen Fällen nicht funktionierende „Digitalisierung“ paradoxerweise erhebliche Zeitressourcen bindet und uns von der eigentlichen Arbeit für die Gesundheit unserer Patienten zunehmend abhält. Wir sollen hier eine Leistung ohne Gegenleistung erbringen, was wir selbstverständlich ablehnen. Von der angekündigten Entbürokratisierung des Arztberufes spüren wir nichts – im Gegenteil – der kleinteilige Verwaltungs-, Kodier- und Abrechnungsaufwand wird jährlich höher.

Wir wissen um die elementare Bedeutung der ambulanten Primär- und Hausarztmedizin für das gesamte Gesundheitssystem und sind nicht bereit, unsere effiziente und patientenorientierte Tätigkeit weiter unter Wert zu verkaufen. Wir wissen auch, dass der Umbau der ambulanten Medizin zur Staatsmedizin die Versorgung nicht verbessern wird – im Gegenteil.

Die primär- und hausärztlichen Einkommen entsprechen nicht mehr unserer qualifizierten akademischen Ausbildung, unserem Zeitaufwand sowie unserer medizinischen und betriebswirtschaftlichen Verantwortung. Da von Ihnen wiederholt Forderungen nach einer angemessenen Vergütung bzw. einem Inflationsausgleich ausgeschlagen bzw. nicht beantwortet wurden, sehen wir uns nun gezwungen, Leistungen einzuschränken. Dies wird für unsere Patienten bzw. ihre Wählerschaft und Kunden – denen Sie vollmundig unbegrenzte Leistungen versprechen und damit eine übersteigerte Erwartungshaltung nähren – vermutlich deutlich nachteilig zu spüren sein.

Sehr geehrter Herr Lauterbach, Sehr geehrte Frau Nonnemacher, Sehr geehrte Vorstände der gesetzlichen Krankenversicherungen – zu folgenden Maßnahmen sehen wir uns gezwungen:

Die im Primärarztbereich üblichen Mehrfachkonsultationen im Quartal werden wir unseren Patienten nicht mehr im bisherigen Umfang anbieten können, da wir i.d.R. schon ab der zweiten, spätestens aber ab der dritten Konsultation aufgrund unseres „Beratungsbudgets“ keine Vergütung mehr erhalten.

In diesem Zusammenhang werden wir auch die Akut- und Notfallversorgung in unseren Praxen einschränken und die Patienten vermehrt in die Notaufnahmen der Krankenhäuser verweisen müssen.

Alle medizinischen und medizintechnischen Leistungen, die nicht oder nicht adäquat bezahlt werden, werden wir deutlich einschränken bzw. nicht mehr durchführen. Schon für einfache apparative Untersuchungen wie EKG, Lungenfunktion und Ultraschall werden wir die Patienten somit an die Krankenhäuser und niedergelassenen Gebietsärzte verweisen müssen, wobei Termine bei Letzteren bekanntermaßen nicht zeitnah oder nur unter unzumutbaren bürokratischen Bedingungen erhältlich sind. Dies wird in jedem Fall verlängerte Wartezeiten auf Termine und eine wesentlich kostenintensivere Diagnostik nach sich ziehen.

Hausbesuche werden wir auf ein Minimum beschränken bzw. gar nicht mehr durchführen, da diese weiterhin indiskutabel niedrig vergütet werden.

Entgegen unserer Absicht werden wir die Privat- und Selbstzahlermedizin in unseren Praxen bevorzugen müssen, da nur hierdurch eine Teilkompensation unserer gesunkenen Realeinkommen erzielt werden kann. Wie Ihnen bekannt ist, müssen wir hier auf die seit 1996 nicht mehr angepasste GOÄ zurückgreifen.

Unseren Patienten werden wir diese notwendigen Maßnahmen u. a. durch Aushänge in unseren Praxen erklären, und Sie, sehr geehrte Damen und Herren, als Adressaten für Beschwerden benennen.

Wie Sie wissen, stehen wir Ihnen für konstruktive Gespräche jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen GrüßenIhre Potsdamer Primär- und Hausärzte
Verein für fachärztliche Primärmedizin in Potsdam e. V.
www.primärfachärzte-potsdam.de

 

Terminabsagen

Wir bitten einmal um Ihre Aufmerksamkeit, da das Thema Terminabsagen in Zeiten hoher telefonischer Auslastung häufiger an uns herangetragen worden ist:

Neben einer telefonischen Absage akzeptieren wir die Absage über das Doctolib-System. Alternativ ebenfalls genügt eine Email an kontakt@hausarztelmshorn.de oder ein kurzer Hinweis auf dem Rezepttelefon (auch wenn die Ansage anders lautet) unter 04121 266 10 46. Die beiden letzteren Möglichkeiten sind immer ausserhalb der Urlaubszeiten möglich und können gerne genutzt werden. (Der vorstehende Text wird im Doctolib-Buchungsprozess ebenfalls noch einmal zitiert.)

Zu normalen Zeiten bestehen demnach 4 sehr einfache Möglichkeiten:

1. Email 2. AB 3. Doctolib 4. Telefon

 

 

 

 

Patientenverfügung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Patienten!

Mit der Erstellung einer Patientenverfügung sollte man sich gründlich beschäftigen, um bereits frühzeitig die individuellen Wünsche und Ansichten niederzulegen. Leider gehört die Erstellung und Niederlegung einer Patientenverfügung nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und muss demnach selber bezahlt werden. Beauftragen Sie Ihren Arzt mit der Beratung und Erstellung einer Patientenverfügung, muss wegen des sehr hohen zeitlichen Aufwandes mit erheblichen Kosten gerechnet werden.

Wir möchten Ihnen daher den Betreuungsverein im Kreis Pinneberg vorstellen, welcher Sie dabei unterstützen kann:

Verein für Betreuung und Selbstbestimmung im Kreis Pinneberg e. V.

Homepage: btv-pbg.de


Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, das in Deutschland und vielen anderen Ländern verwendet wird, um Ihre medizinischen Wünsche für den Fall festzuhalten, dass Sie in Zukunft nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen medizinischen Entscheidungen zu treffen. Sie ermöglicht es Ihnen, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, und unter welchen Umständen diese Entscheidungen umgesetzt werden sollen.

  • Typischerweise umfasst eine Patientenverfügung Fragen wie:
  • Lebenserhaltende Maßnahmen: Sie können angeben, ob Sie lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung, Wiederbelebungsversuche oder bestimmte medizinische Eingriffe wünschen oder ablehnen.
  • Schmerzlinderung: Sie können Ihre Präferenzen hinsichtlich der Schmerzbehandlung und Palliativversorgung festlegen.
  • Organspende: Sie können angeben, ob Sie Organspender werden möchten oder nicht.
  • Einwilligungsfähigkeit: Sie können festlegen, unter welchen Bedingungen Ihre medizinischen Entscheidungen umgesetzt werden sollen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Sie sich im Endstadium einer schweren Erkrankung befinden und nicht mehr ansprechbar sind.

Eine Patientenverfügung ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Wünsche respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese mitzuteilen. Es ist ratsam, dieses Dokument sorgfältig zu erstellen und mit Ihren Angehörigen sowie Ihrem Arzt zu besprechen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche klar und verständlich sind. In einigen Ländern kann es rechtliche Anforderungen und Formvorschriften für Patientenverfügungen geben, daher ist es wichtig, sich über die geltenden Gesetze in Ihrem Land zu informieren.

Was ist eine Patientenvollmacht?

Eine Patientenvollmacht (auch Gesundheitsvollmacht oder medizinische Vollmacht genannt) ist ein rechtliches Dokument, das einer oder mehreren von Ihnen ausgewählten Personen die Befugnis erteilt, medizinische Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese Entscheidungen zu treffen. Dies kann aufgrund von Krankheit, Verletzung, Bewusstlosigkeit oder anderen Gründen der Fall sein, die Ihre Fähigkeit zur eigenständigen Entscheidungsfindung beeinträchtigen.

Die Person, der Sie diese Vollmacht erteilen, wird oft als Ihr Bevollmächtigter oder Gesundheitsbevollmächtigter bezeichnet. Es ist wichtig, jemanden auszuwählen, dem Sie vertrauen und der Ihre medizinischen Wünsche und Präferenzen versteht.

In einer Patientenvollmacht können Sie klare Anweisungen und Präferenzen bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung festlegen, ähnlich wie in einer Patientenverfügung. Der Hauptunterschied besteht darin, dass eine Patientenvollmacht eine lebende Person befähigt, in Echtzeit medizinische Entscheidungen zu treffen, während eine Patientenverfügung im Voraus festlegt, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, ohne die Möglichkeit für laufende Anpassungen.

Eine Patientenvollmacht ist wichtig, um sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Wünsche und Präferenzen beachtet werden, wenn Sie nicht in der Lage sind, diese selbst mitzuteilen. Dies kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre medizinische Versorgung im Einklang mit Ihren Vorstellungen erfolgt. Es ist ratsam, diese Vollmacht mit Ihrem Bevollmächtigten, Ihrem Arzt und gegebenenfalls anderen Vertrauenspersonen zu besprechen und sicherzustellen, dass sie im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erstellt wird.

Welche weiteren Vollmachten können wichtig sein?

Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten, die je nach den individuellen Bedürfnissen und Lebensumständen einer Person wichtig sein können. Neben der Patientenvollmacht gibt es noch andere Vollmachten, die nützlich sein können. Hier sind einige davon:

  • Vorsorgevollmacht: Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu benennen, die in Ihrem Namen nicht-medizinische Angelegenheiten regeln kann. Dazu gehören finanzielle Entscheidungen, Verträge, Immobilienangelegenheiten und andere rechtliche Angelegenheiten. Die Vorsorgevollmacht tritt oft in Kraft, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht in der Lage sind, Ihre eigenen Entscheidungen zu treffen.
  • Generalvollmacht: Eine Generalvollmacht gewährt einer Person (Ihrem Bevollmächtigten) umfassende Befugnisse zur Verwaltung Ihrer finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht, die auf spezifische Situationen beschränkt sein kann, ist die Generalvollmacht breiter gefasst.
  • Betreuungsverfügung: In vielen Ländern können Sie eine Betreuungsverfügung erstellen, um Ihre Präferenzen für die Auswahl eines gesetzlichen Betreuers festzulegen, falls dies jemals erforderlich sein sollte. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Bedenken hinsichtlich der Auswahl einer geeigneten Person haben.
  • Testament und Erbangelegenheiten: Ein Testament ist wichtig, um Ihre Wünsche bezüglich der Verteilung Ihres Vermögens und Ihres Nachlasses nach Ihrem Tod festzulegen. Dies kann helfen, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und sicherstellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Vorstellungen verteilt wird.
  • Handelsvollmacht: Wenn Sie ein Geschäftsinhaber sind, können Sie eine Handelsvollmacht erstellen, um jemandem die Befugnis zu geben, Geschäftsentscheidungen in Ihrem Namen zu treffen, wenn Sie vorübergehend abwesend sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesetze und Anforderungen für Vollmachten je nach Land und Jurisdiktion variieren können. Es ist ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Vollmachten den geltenden Gesetzen entsprechen und Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche abdecken. Zudem sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Bevollmächtigten gut informiert sind und Ihre Vorstellungen respektieren.

[Text wurde durch KI erstellt]

Termin für die Grippeschutzimpfung online buchen

Update: Die Funktion ist ab sofort freigeschaltet.

Buchen Sie sich bitte einen Termin für Ihre Grippeschutzimpfung online über doctolib. Achten Sie dabei bitte penibel auf die Auswahl des richtigen Impfstoffes und buchen Sie nur diesen. Die Auswahl ist alterabhängig: unter 60 Jahren und ab/über 60 Jahren.

Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass es immer wieder zu Lieferstörungen kommen kann. Sollte es dazu gekommen sein, werden wir Termine über das Onlinesystem absagen. Leider ist es nicht möglich, mit den Absagen begründende Texte mitzuschicken.

Privatpatienten fordern bitte den Impfstoff über unser Rezepttelefon an. Entweder holen Sie das Rezept anschließend persönlich aus der Praxis und verbringen dieses in Ihre Apotheke oder Sie bitten diese, das Rezept bei uns abzuholen. Zu Ihrem Impftermin bringen Sie dann bitte den Impfstoff mit.

Bei Doctolib haben wir verschiedene Profile. Einmal für jeden Arzt eines und einmal für die Gesamtpraxis. Über letzteres können Sie als unser Bestandspatient ab sofort die Termine für die Grippeschutzimpfung buchen:

 

 

Stellenanzeige: Ausbildung zur MFA

Unsere Stellen für eine Ausbildung zur medizinischen Fachanfestellten

(Eine Einstiegsqualifizierung (fast) jederzeit möglich. Initiativbewerbungen sind sehr willlkommen.)

Neu: Nutzen Sie unser Onlineformular zur Bewerbung für eine Ausbildung zur medizinsichen Fachangestellten in unserer Hausarztpraxis.

Unsere hausärztliche Gemeinschaftspraxis sucht zur Verstärkung unseres Teams für den Ausbildungsbeginn Sommer 2024 eine
Auszubildende zur Medizinischen Fachangestelllten (m/w/d). Bis dahin ist ein Langzeitpratikum oder eine Einstiegsqualifizierung (EQ) denkbar.

 

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:
Hausarzt Schulstraße 50
K. Krumbiegel & M. A. Lieberei
Schulstraße 46-50
25335 Elmshorn

oder

gern auch per Email an kontakt@hausarztelmshorn.de .

Online-Bewerbungen bitte ausschließlich im pdf-Format.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lichtbild, Lebenslauf und Zeugnissen.

Vielleicht dürfen wir Sie ja bald in unserem Team willkommen heißen.

 

 

 

Grippeschutzimpfung

Grippeschutzimpfung 2023

Die Grippeimpfstoffe für 2023 befinden sich in der Auslieferung bzw. diese ist angekündigt. Es wird für die 60- und über 60-jährigen Patienten den Hochdosis-Impfstoff sowie für die unter 60-jährigen den einfachen Impfstoff geben. Am Rande seie der nasale Impfstoff erwähnt, der in Deutschland allerdings keine Bedeutung hat.

Unsere Praxis wird frühestmöglich mit den Grippeimpfungen beginnen, um nachfolgend Kapazitäten für den aktualsierten Coronaimpfstoff zu schaffen. Bzgl. letzterem werden wir gesondert berichten.

Für die Grippeimpfungen ist geplant, eine Buchbarkeit über unser Onlinesystem zu schaffen, welches Ende September verfügbar sein sollte.

 


Update 2022 bzgl. der Grippeschutzimpfung

Letztendlich gelten die beiden wesentlichen Informationen von 2021 weiter: Wieder wird es unterschiedliche Impfstoffe für die jeweiligen Altersgruppen geben und weiterhin empfehlen wir ein frühes Impfen gegen die Grippe, damit wir frühzeitig mit dem neuen Coronavakzin impfen können. Zumindest für Moderna befindet sich ein bivalenter Impfstoff in der Zulassungsprozedur. Dieser Impfstoff wird „anteilig gegen das ursprüngliche sowie die (bisher relevanten) Omikronvarianten des Coronavirus wirken“.

Bezüglich der Grippeimpfung verabreden Sie bitte ab September einen Termin.

 


In diesem Jahr gibt es eine Änderung bezüglich des Grippeimpfstoffes. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt für alle Patienten über 60 Jahre nun einen höher dosierten Impfstoff, welcher einen signifikant höheren Schutz bietet. Die Auslieferung des Impfstoffes erwarten wir in der letzten Septemberwoche.

Schon jetzt verfügbar ist der Grippeimfstoff, welcher bereits in den Vorjahren Verwendung fand. Natürlich angepasst auf die Saison 2021/2022.

Wir sind der Meinung, dass eine schnelle Immunisierung unserer Patienten auch hinsichtlich eventueller Coronaauffrischimpfungen von zentraler Bedeutung ist. Auch wenn hier noch gar keine Empfehlung des Robert-Koch-Institutes existiert, ist eine solche baldig anzunehmen. Wir bitten Sie und empfehlen Ihnen daher, zeitnah einen Termin für die Grippeschutzimpfung zu verabreden.

 


Der diesjährige Grippeimpfstoff 2020/2021 ist eingetroffen. Bitte verabreden Sie einen Termin. Gerade in Zeiten des Coronavirus halten wir diese Impfung für sehr empfehlenswert.

Update: Mit mehreren hundert Impfungen konnten wir jetzt schon mehr als die Hälfte des gesamten Vorjahres Zeitraumes von September 2019 bis März 2020 verabreichen und unsere Patienten schützen. Bisher zeigte sich eine sehr gute Verträglichkeit des aktuellen Impfstoffes.

Einen großen Dank an dieser Stelle an unsere Arzthelferinnen für ihre Bereitschaft, Überstunden abzuleisten.


Was ist Grippe, medizinisch „Influenza“?

Die Grippe ist eine ansteckende Infektionskrankheit der oberen Atemwege, die durch das Influenza-Virus ausgelöst wird. Diese Viren „ordnen“ sich jedes Jahr neu, weswegen keine dauerhafte Immunität aus bereits durchgemachten Infektionen der Vorjahre anzunehmen ist.
Der Übertragungsweg ist eine Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch. Eine Grippe beginnt meist mit akutem und schweren Krankheitsgefühl mit hohem Fieber, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen.
Es kann sich eine lange Phase der Genesung mit quälendem Reizhusten anschließen. Das Virus schädigt die Schleimhaut der Atemwege und behindert die Abwehrkräfte des Organismus. Dadurch wird der Körper für weitere schwere, meist bakterielle Infektionen – sogenannte Superinfektionen – anfällig.

Wer sollte sich impfen lassen?

1. Alle Menschen älter als 60 Jahre
2. Menschen mit Grunderkrankungen, wie z. B. Bluthochdruck, Herzkrankheiten, Asthma, Diabetes, Leber- und Nierenerkrankungen, Patienten mit immunsupressiven Erkrankungen oder mit entsprechenden Medikamenten.
3. Menschen, welche mit vielen anderen Personen in Kontakt kommen, wie zum Beispiel Lehrer, Busfahrer, Verkaufspersonal, medizinisches Personal, Personen in Pflege und Gemeinschaftseinrichtungen
Vor „banalen“ Erkältungen (grippalen Infekten) schützt die Impfung nicht. Hierfür ist eine Vielzahl anderer Viren verantwortlich. Diese Infektionen sind allerdings meist weniger komplikationsträchtig.

 

Wann sollte die Impfung erfolgen?

Wir empfehlen Ihnen eine frühestmögliche Impfung, im Optimalfall im September oder Oktober.

 

Derzeit warten wir auf die Auslieferung des diesjährigen Impfstoffes, welcher wieder eine „vierfach Impfung“ sein wird. Lassen Sie sich gerne vermerken, dass wir Sie informieren, sobald dieser bei uns eingetroffen ist und wir mit Ihnen eine Gelegenheit zur Verabreichung besprechen können.