Blutbefunde und Laborbefunde online einsehen und runterladen

Unser Labor bietet die Möglichkeit, dass Sie Ihre Blutergebnisse und Laborbefunde online ansehen und ggf. auch herunterladen können. – Das ist sehr hilfreich, wenn Sie bei weiteren Ärzten in Behandlung sind, welche die Ergebnisse benötigen.

Diese Möglichkeit führen wir nun probeweise zu 2024 ein und wir sind gespannt auf Ihr Feedback!

Bedenken Sie aber bitte, dass Sie mit dieser Option die Blutergebnisse schneller haben werden, als die Praxis. Hier liegen die Laborwerte meist erst am Folgetag Nachmittags den Ärzten vor.

Eine Ausnahme sind hoch veränderte Werte, hier informiert uns das Labor sofort nach Erhebung telefonisch und per Fax.

Weiterhin gilt das Vorgehen: Der Arzt sichtet die Befunde und wird Sie – falls notwendig – über das weitere Vorgehen unterrichten lassen.

 

Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, lassen Sie sich bitte bei der Blutabnahme Ihre Auftragsnummer geben:

Blutergebnisse

 

Wir sind auf Ihr Feedback gespannt, gerne unten in den Kommentaren.

Bitte beachten Sie, dass es gelegentlich vorkommt, dass die Befunde erst zwei Tage später online einsehbar sind. Versuchen Sie es dann bitte später noch einmal. An dieser Stelle müssen wir noch einmal darauf hinweisen: Wir werden keinerlei Patientenbefunde per E-Mail versenden, dies verstösst gegen die Datenschutzrichtlinien der Praxis.

Hausärztemangel

…oder mit den Worten von Herrn Spahn: „Es zwingt Sie niemand, Kassenarzt zu sein.“

Die Elmshorner Nachrichten präsentieren heute einen Artikel, welcher für das Verständnis der aktuellen Lage hilfreich ist.

Auf der Seite kann man sich den Artikel anhören: shz.de/lokales/elmshorn-barmstedt/artikel/warum-ein-elmshorner-arzt-fuer-einen-hausbesuch-nur-53-cent-erhaelt-46718813

Quelle: shz.de

In Folge werde ich noch auf einige Aspekte näher eingehen.

z. B. „Langzeitblutdruckmessung 19 ct“

Am „Budgetende“ wird eine Langzeitblutdruckmessung noch mit 19 ct vergütet. Auf der Kostenseite stehen ca. 1500 € für die Beschaffung des Gerätes, Verschleißteile wie Akkus ud Manschetten, jährliche Wartung und TÜV, Personalaufwand (Reinigung, Anlegen, Terminierung, Auslesen)  mindestens 6,50 €.

19 ct – 6,50 € ( – anteilige Kosten aus Beschaffung siehe oben ) = MINUS 6,31 € für jede Untersuchung und bei dieser Rechnung hat sich noch kein Arzt mit den Ergebnissen beschäftigt.

Kommentar: Dass unsere Praxis bis vor kurzem 3 Geräte hatte, zeigt deutlich, dass wir Medizinier und keine Betriebswirtschaflter sind.

Labortermine absagen

LaborBisher war es nicht möglich, Termine im Labor und zu speziellen Untersuchungen über Doctolib abzusagen. – Wir haben nun die Einstellungen dahingehend optimiert, dass dies zukünftig möglich sein wird. Explizit seie darauf hingeweisen dass nur Absagen und nicht Buchungen von Terminen freigeschaltet sind. Dazu haben wir hier schon Stellung bezogen.

Bitte nehmen Sie das nur im Notfall in Anspruch, wenn die Absage weniger als 3 Werktage erfolgt, denn ansonsten waren unsere Vorarbeiten vergebens.

Für eventuelle Probleme haben wir die Kommentarfunktion freigeschaltet. Geben Sie dort aber keine allzu persönlichen Informationen an, die wird das gesamte „Internet“ lesen können!

Das E-Rezept

Das E-Rezept bereitet weiterhin Probleme und wirft immer wieder Fragen auf. Nachfolgend versuchen wir, einige Mißverständnisse auszuräumen und häufige Fragen bzw. Unsicherheiten zu klären.

 

E-Rezept - Schritt1Schritt 1 bei der Erstellung des E-Rezeptes

Vor der Ausstellung eines E-Rezeptes müssen Sie Ihre Krankenkassenkarte in der Praxis zum Quartalsanfang vorgelegt haben. Eine E-Rezeptausstellung oder die Vorbereitung ist sonst nicht möglich. Die Praxis wird bei nicht vorliegender Krankenkassenkarte immer ein herkömmliches rotes (altes) Rezept ausstellen.

Die Quartalssystematik:

Quartal 1 : 01.01. – 31.03.

Quartal 2 : 01.04. – 30.06.

Quartal 3 : 01.07. – 30.09.

Quartal 4 : 01.10. – 31.12.

Bitte beachten Sie: Manche Medikamente, wie z. B. Schmerzmittel, die nur auf einem BTM-Rezept verordnet werden können oder Hilfsmitteln etc., können nicht als E-Rezept verordnet werden. Auch können verschreibungsfreie Medikamente sowie Rezepte für Privatpatienten derzeit noch nicht als E-Rezept ausgestellt werden.

 

E-Rezept ServerSchritt 2 E-Rezept

Sollten die grundlegenden Bedingungen erfüllt sein (Karte liegt vor, die Medikamentenbestellung ist schon wieder fällig, das Medikament ist auf E-Rezept verordnungsfähig, etcetc,), werden wir das E-Rezept erstellen und auf einen der Gematik-Server hochladen.

Hier liegt leider oft die erste Hürde. Sollte es – wie so oft – zu einer technischen Störung kommen, ist die zeitgerechte Ausstellung nicht möglich. Oftmals versuchen wir das aber noch über Stunden. Bitte planen Sie für E-Rezepte 2 Werktage Vorlaufzeit ein!

Sollte die Erstellung des E-Rezeptes endgültig scheitern, werden unsere Mitarbeiterinnen dieses auf ein altes rotes Papierrezept umschreiben müssen. Dies macht doppelte Arbeit und beeinträchtigt den Praxisablauf erheblich.

 

 

 

E-Rezept 3Schritt 3 E-Rezept: In der Apotheke

Sollte das E-Rezept auf dem Server angekommen sein, können Sie nun mit Ihrer Krankenkassenkarte Ihre Apotheke aufsuchen. Die Krankenkassenkarte dient hier nur als Identitätsnachweis, das eigentliche Rezept befindet sich nicht darauf.

Auch hier lauert wieder eine Fehlerquelle. Obgleich das Rezept korrekt auf dem Server abgelegt ist, kann es immer wieder zu Störungen beim Abruf kommen. So geschehen die letzten Wochen, meist am Montagmorgen. Sie als Patient können leider nicht nachvollziehen, ob die Praxis nun ein rotes Rezept ausgestellt hat oder ob der Fehler an einer anderen Stelle lag oder liegt. Es gibt nun die Möglichkeit, es in der Apotheke zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu versuchen oder in der Praxis vorstellig zu werden.

Eine Alternative wird weiter unten beschrieben, wir legen Ihnen diese an Herz!

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Apotheke keine Medikamente von den Rezepten löscht! Dies ist unnötig, selbst bei einer Teileinlösung. Die verbleibende Verschreibung kann auch in einer anderen Apotheke eingelöst werden und die Arztpraxen können Löschungen nicht sehen! Wir dürfen Ihnen aber leider immer nur einen Quartalsbedarf rezeptieren. Dies würde erhebliche Probleme nach sich ziehen.

 

E-Rezept AppDas E-Rezept per App einsehen

Um die Unsicherheit, ob nun ein E-Rezept für Sie vorliegt oder ob ein rotes Rezept ausgestellt worden ist, möglichst vorab zu klären, können Sie sich die E-Rezept-App der Gematik herunterladen. Rufen Sie vorab bei Ihrer Krankenkasse an und lassen Sie sich eine PIN schicken. Dieser wird Ihnen postalisch mit einem PostIdent-Verfahren zugesandt und ist für die App erforderlich. Bei meiner Krankenkasse dauert der Versand 14 Tage.

Ist die App korrekt installiert und eingerichtet, erscheinen dort nun Ihre E-Rezepte und Sie können in die Apotheke gehen, taucht es dort nicht auf, sollten Sie in der Praxis vorstellig werden und es dort abholen bzw. klären, warum eine Ausstellung nicht möglich war. Zusammen mit der App können Sie nun also unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Punkte unsere Online-Rezeptbestellung bedenkenlos weiter benutzen.

 

 

 

Die Gematik E-Rezept AppDie App “ Das E-Rezept“ von der Gematik

Im Google Playstore sowie im Apple Appstore finden Sie die App mit der Suche „Gematik E-Rezept“. Im Sreenshot sehen Sie das blau-weiße Icon. Nach dem Download werden Sie durch den Installationsprozess geleitet.

Wie oben bereits erwähnt, werden Sie dazu den PIN Ihrer Krankenkassenkarte benötigen.

Die App wird dann Ihre gültigen und auch Ihre bereits eingelösten Verordnungen zeigen.

 

 

 

 

Sollten Sie noch Fragen oder Anmerkungen haben, schreiben Sie bitte in den Kommentaren!


Anmerkung: Wir möchten an dieser Stelle noch einmal erwähnen, dass die Einführung dieser Art von Digitalisierung nicht unser Wunsch war und wir wie Sie auch nun damit leben lernen müssen.

Die STIKO aktualisiert die Corona-Impfempfehlung

Die STIKO empfiehlt im Epidemiologischen Bulletin von 04/2024 die Corona-‍Auffrischimpfung für bestimmte Indikationsgruppen als jährliche Standardimpfung im Herbst.

Die wichtigsten Anpassungen der STIKO bzgl. der Coronaimpfung

– Die Corona-Auffrischimpfung wurde als Standardimpfung in den Impfkalender 2024 aufgenommen und wird für bestimmte Indikationsgruppen als jährliche Impfung im Herbst empfohlen anstelle eines Abstandes von mindestens 12 Monaten zum letzten Antigenkontakt.
– Für den Aufbau der Basisimmunität sollte von 3 Antigenkontakten (Infektion oder Impfung) mindestens einer durch eine Impfung erfolgen (bisher: mindestens 2 Antigenkontakte durch Impfung).
– Bei Nachholimpfungen für die Basisimmunität ist ein verlängerter Impfabstand empfohlen.
-> mindestens 4 bis vorzugsweise 12 Wochen zwischen der 1. und 2. Dosis
-> ≥ 6 Monate zwischen der 2. und 3. Dosis     /// Kommentar: Dies sollte in der Praxis kaum Bedeutung haben. Siehe Pkt. Aufbau der Basisimmunität
– Es sollen mRNA- oder proteinbasierte Impfstoffe mit der jeweils von der WHO empfohlenen Variantenanpassung verwendet werden.

Quelle: BioNTech Infoservice vom 08.03.2024

Für den diesjährigen Herbst bedeutet dies eine erhebliche Doppelbelastung für die Praxen, wenn dann Coronaimpfungen und Grippeschutzimpfungen zeitlich aufeinander fallen, zumindest für die relevante Personengruppe (Auszug):

  • Patienten ab 60 Jahren
  • Pflegeheimbewohner
  • Kontaktpersonen zu Imungeschwächten
  • medizinisches Personal
  • Patienten mit Grunderkrankungen:

– Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
– Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
– Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
– Adipositas
– ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre          Erkrankungen
– Trisomie 21
– Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, Z. n. Organtransplantation)
– aktive neoplastische Krankheiten

Wir stellen ein…

 aktuelle Stellenangebote unserer Praxis für (1) medizinische Fachangestellte, (2) einen angestellten Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin oder Facharzt/ Fachärztin für Innere Medizin/hausärztlich, (3) einen Weiterbildungsassistenten/ -assistentin für Allgemeinmedizin, (4) eine Auszubildende zur MFA

(Stand 28.02.2024)

 

(1) Unsere hausärztliche Gemeinschaftspraxis mit insgesamt 4 Ärzten sucht zur Verstärkung unseres Teams per sofort

eine

Medizinische Fachangestelllte (m/w/d) in TZ oder VZ.


Allgemeinmedizinische Erfahrung ist wünschenswert, jedoch nicht Voraussetzung. Es erfolgt eine gründliche Einarbeitung.

Wir bieten:
– Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten individuell abgestimmte Dienstzeiten
– Arbeitsvertrag an Tarifvertrag angelehnt, großzügige Urlaubsregelung
– Selbstredend Dokumentation der Überstunden mit bevorzugt Freizeitausgleich oder Auszahlung
– Leistungsabhängige Sonderzahlungen und Fahrkostenzuschuss

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

Hausarzt Schulstraße 50

K. Krumbiegel und M. A. Lieberei,

Schulstraße 46-50, 25335 Elmshorn

oder via Email an: kontakt@hausarztelmshorn.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, allen Zeugnissen sowie ggf. Zertifikate über Fortbildungen.

Vielleicht dürfen wir Sie ja bald in unserem Team willkommen heißen.

_________________________________________________________________________

 

(2) Unsere wachsende hausärztliche Gemeinschaftspraxis im Zentrum Elmshorns mit aktuell 3 Ärzten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine/n

Facharzt für Allgemeinmedizin/ hausärztlich tätigen Internisten bzw. eine Fachärztin für Allgemeinmedizin/ hausärztlich tätige Internistin in VZ/ TZ.

Die Praxis umfasst die komplette hausärztliche Versorgung inklusive aller gängigen Chronikerprogramme. Beide Ärzte haben die Zusatzbezeichnung diabetologische und geriatrische Grundversorgung.

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

 

Hausarzt Schulstraße 50

K. Krumbiegel und M. A. Lieberei,

Schulstraße 46-50, 25335 Elmshorn

oder per Email an

kontakt@hausarztelmshorn.de

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Einen ersten Eindruck über unsere Praxis können Sie auch auf unserer Internetseite gewinnen: www.hausarztelmshorn.de

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(3) Unsere hausärztliche Gemeinschaftspraxis in Elmshorn sucht

eine/n

Arzt oder eine Ärztin/ Weiterbildungsassistenten zum Facharzt für Allgemeinmedizin in VZ oder auch TZ.

Wir (ein Facharzt für Allgemeinmedizin und ein Facharzt für Innere Medizin/ hausärztlich – Zertifikate Psychosomatik, Geriatrie, Diabetologie, Reisemedizin) bieten dem Kollegen/ der Kollegin das breite Spektrum der hausärztlichen Medizin bei attraktiven und planbaren Arbeitszeiten, sowie der Möglichkeit zum selbständigen Arbeiten.

Die Weiterbildungsbefugnis Allgemeinmedizin liegt nach alter WBO für bis zu 30 Monate vor, die Weiterbildungsbefugnis nach neuer WBO liegt für 36 Monate vor.

Der internistische (und optimalerweise nach alter WBO der chirurgische) Anteil der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin sollte bereits absolviert sein. Dies halten wir für eine unabdingbare Voraussetzung.

 

Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

Hausarzt Schulstraße 50

K. Krumbiegel und M. A. Lieberei,

Schulstraße 46-50, 25335 Elmshorn

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

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(4) Unsere hausärztliche Gemeinschaftspraxis sucht zur Verstärkung unseres Teams per sofort

eine

Auszubildende zur Medizinischen Fachangestelllten (m/w/d).


Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

Hausarzt Schulstraße 50

K. Krumbiegel und M. A. Lieberei,

Schulstraße 46-50, 25335 Elmshorn

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Lichtbild und Zeugnissen.

Vielleicht dürfen wir Sie ja bald in unserem Team willkommen heißen.

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(5) Unsere hausärztliche Gemeinschaftspraxis sucht zur Verstärkung unseres Teams per sofort

eine

Medizinischen Fachangestelllte auf 450-Euro-Basis (m/w/d).


Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

Hausarzt Schulstraße 50

K. Krumbiegel und M. A. Lieberei,

Schulstraße 46-50, 25335 Elmshorn

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen.

Vielleicht dürfen wir Sie ja bald in unserem Team willkommen heißen.

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(6) Unsere hausärztliche Gemeinschaftspraxis sucht zur Verstärkung unseres Teams per sofort

eine

Reinigungshilfe auf 450-Euro-Basis für eine zusätzliche Grundreinigung (m/w/d).


Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:

Hausarzt Schulstraße 50

K. Krumbiegel und M. A. Lieberei,

Schulstraße 46-50, 25335 Elmshorn

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit Lebenslauf und Zeugnissen.

Vielleicht dürfen wir Sie ja bald in unserem Team willkommen heißen.

Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – AU

ärztliche ImpfbescheinigungIn bestimmten Fällen kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Anforderung ausgestellt werden. Dazu muss der Patient in der Praxis bekannt, also Bestandspatient sein und es muss von einem milden Verlauf ausgegangen werden können. Die Dauer wird ebenfalls zeitlich limitiert werden, da ab einem gewissen Punkt ein unerwarteter Verlauf vermutet werden muss und der Kontrolle bedarf.

Zur Vorbestellung füllen Sie bitte dieses Formular vollständig aus. Montags bis Freitags können Sie diese dann um 12 Uhr aus der Praxis abholen. Bitte beachten Sie unsere Urlaubszeiten! Während unserer Abwesenheit können wir natürlich keine AUs ausstellen, dies ist auch nachträglich nicht mehr möglich. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an unsere Vertretung.

Das Formular finden Sie im Hauptmenü unter dem Punkt „Die Praxis“ -> „Telefonische AU vorbestellen“, diese Dienstleistung ist nur möglich, solange diese offiziell genehmigt worden ist.

Einführung des eRezeptes

Aktualisierung bezgl. der E-Rezeptes:

Das E-Rezept

Der bundesweite Rollout des elektronischen Rezepts hat am 1. Juli 2023 begonnen. Vertragsärztinnen und -ärzte sind nach den Plänen der Bundesregierung dann ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel eRezepte auszustellen. Ein entsprechendes Gesetz ist in Vorbereitung.

Quelle: KBV

Ab dem 01.01.24 sollte das eRezept verpflichtender Standard werden und Ärzte, welche dazu (technisch) nicht in der Lage oder willens sind, mit einer Honorarstrafe belegt werden. Tatsächlich steht das Digitalgesetz am 22.02.24 auf der Tagesordnung des Bundestages. Der offizielle Stand ist hier ersichtlich: dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-digitalisierung-des-gesundheitswesens-digital-gesetz-digig/303311

Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz vielleicht doch noch auf dem letzten Meter scheitert, oder sich zumindest verzögert.

Unsere Praxis plant die Einführung des eRezeptes folgendermaßen, Zielsetzung ist ein möglichst langes Beibehalten der bewährten Strukturen:

Sie bestellen Ihre Rezepte wie gewohnt vor und diese werden vorbereitet. Sie holen dann Ihr Rezept unter Vorlage der Krankenkassenkarte zwischen (NEU!) 12 bis 12.30h in der Praxis ab. Nachdem im Quartal erstmalig Ihre Krankenkassenkarte eingelesen worden ist, kann auch ein eRezept vorbestellt werden. Allerdings erst dann.

Wir verzögern damit die in unseren Augen für Sie nachteilige Variante des eRezeptes:

Da vor der Rezeptausgabe geprüft werden muss, dass der Patient weiterhin versichert ist und wenn ja wo, erfolgt zunächst die Vorlage der Krankenkassenkarte. Erst dann kann das eRezept erstellt beziehungsweise vorbereitet werden. Sie verlieren damit die Möglichkeit der Vorbestellung (unser Rezepttelefon sowie die Online-Rezeptbestellung werden damit nutzlos) und der sofortigen Mitnahme, denn erst dann kann Ihr Arzt das eRezept elektronisch unterzeichen. Dieser Vorgang kollidiert aber mit der Sprechstunde und wird erhebliche Wartezeiten nach sich ziehen. Oder Sie finden sich nach der Vorlage der Krankenkassenkarte und Ihrer Bestellung vor Ort am Folgetag zur Abholung ein.

Kurzfassung: Vorlage der Krankenkassenkarte -> Erstellung des Rezeptes -> Freigabe durch den Arzt in der sprechstundenfreien Zeit -> Abholung z. B. des Ausdruckes

Die geschürten Hoffnungen, sich durch das eRezept Wege zu sparen oder gar eine Ganzjahresverordnug zu erhalten, sind gänzlich utopisch und weltfremd. Es wird keine Anwendung finden. In der Realität werden Abläufe behindert und verzögert.

Wir werden die verlängerte Apaptationsphase nutzen, das bestmöglichste Verfahren zu entwerfen. Fragen dazu gerne in die Kommentare.

Zu Ihrer Information: Für Privatpatienten ist das eRezept aktuell noch nicht „aktiviert“.